Mittwoch, 14. April 2010

Wann darf Oral Jelly nicht zur Anwendung kommen?



Oral Jelly darf ohne Bedenken angewendet werden, sofern der Anwender keinen schweren gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt. Bestehen jedoch beispielsweise erbliche Erkrankungen der Netzhaut des Auges, wird bereits eine Behandlung mit anderen Potenzmitteln durchgeführt, liegen beim Anwender Schäden der Leber oder Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems vor, neigt er zu Dauererektionen, die auch als Priapismus bezeichnet werden oder ist der Blutdruck Auf jeden Fall zu niedrig, so sollte von einer Einnahme von Oral Jelly abgesehen werden, um kein gesundheitliches Risiko in Kauf zu nehmen.

Ebenfalls sollte Oral Jelly dann nicht zum Einsatz kommen, wenn der Anwender Maschinen führen oder am Straßenverkehr teilnehmen muss. Durch die Einnahme von Oral Jelly, auch, wenn sie vollkommen korrekt erfolgt, kann es sein, dass es zu leichten Sehstörungen kommt, die sich beispielsweise in verschwommenem Sehen äußern. Auch die Reaktionsfähigkeit kann unter Umständen etwas eingeschränkt werden.

Kinder und Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Oral Jelly nicht einnehmen. Für Frauen ist das Medikament ebenfalls nicht indiziert. Leidet der Anwender unter Magen- und Darm-Geschwüren so ist auch davon abzuraten, das Medikament einzunehmen.

Ist sich der Anwender nicht sicher, ob Vorerkrankungen vorliegen, so wird empfohlen, einen Arzt aufzusuchen, um das Risiko der Einnahme von Oral Jelly abzuklären. Auch, wenn regelmäßig bestimmte Medikamente zum Einsatz kommen, wäre es besser, vorher mit einem Arzt zu sprechen.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen